Überstunden und Arbeitsrecht: Was ist (gesetzlich) erlaubt?

Überstunden und Arbeitsrecht: Was ist (gesetzlich) erlaubt?

Überstunden gehören in vielen Berufen zur gängigen Praxis und lassen sich auch nicht immer verhindern. In diesem News-Beitrag soll kurz angerissen werden, unter welchen Bedin­gungen das Arbeits­recht Überstunden zulässt und ab wann Mehrarbeit sogar gegen das Gesetz verstößt.

Können Arbeit­nehmer nach dem deutschen Arbeitsrecht überhaupt zu Überstunden verpflichtet werden und was sagt konkret das Gesetz dazu?

Grundsätzlich müssen Arbeit­nehmer nur dann Überstunden leisten, wenn sie gemäß entspre­chender Regelungen im Arbeits­vertrag, in einer Betriebs­ver­ein­barung oder im Tarif­vertrag dazu verpflichtet sind.

Fehlen solche Regelungen, kann der Arbeit­nehmer Überstunden ablehnen. Nur in Notfällen und bei Katastrophen, wie beispielsweise Bränden oder anderen Naturkatastrophen, erlaubt es das Arbeits­recht, Arbeit­nehmer zu Überstunden zu verpflichten. Es ist auch denkbar, dass Arbeitnehmer wegen Sicherungsmaßnahmen vor dem nahenden Hochwasser Überstunden ableisten müssen. Dabei kann man sie in Erweiterung des Direktionsrechts  verpflichten, auch solche Weisungen zu befolgen, die über das hinausgehen, was der Arbeitgeber sonst von ihnen fordern kann. Diese Erweiterung gilt zumindest bei schweren Naturkatastrophen und folgt aus der Treuepflicht des Mitarbeiters.

Exkurs: Das Direktionsrecht ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen.

Allerdings können Überstunden auch bei weniger gravierenden Notfällen durchaus gerechtfertigt sein. Hier kommt es grundsätzlich auf das intakte Arbeitsverhältnis an, in welchem der Mitarbeiter dann natürlich auch in Krisensituationen wie beispielsweise einer Krankheitswelle im Betrieb auch über die genannten Katastrophenfälle hinaus, dazu bereit sein sollte, einige Überstunden zu machen. Dies trifft auch ganz aktuell auf die derzeitige Lage während der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Ausfall der Kollegen, beispielsweise wegen einer notwendigen häuslichen Quarantäne, zu. Dass in einem solchen Falle möglicherweise mal etwas länger gearbeitet werden muss, ist sicherlich zumutbar.

Sind Überstunden vertraglich geregelt, kann der Arbeitnehmer sie nicht ohne weiteres ablehnen. Allerdings gelten auch hier bestimmte Bedingungen: Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, muss dieser den Überstunden immer zustimmen. In Betrieben, in denen üblicherweise nur werktags gearbeitet wird, ist die Arbeit an Sonntagen und / oder an Feiertagen laut Gesetz nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Die Arbeitszeit ist im sogenannten Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Hier sind die maximale Arbeitszeit pro Woche, die Anzahl der Arbeitstage innerhalb der Woche und Ausnahmen davon geregelt.  

Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten. Die Arbeitszeit darf also bei maximal 48 Stunden pro Woche liegen. Bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche sind bis zu acht Überstunden also durchaus zulässig.

Das Arbeits­zeit­gesetz lässt auch eine Ausweitung auf bis zu 10 Stunden Arbeit pro Tag zu. Diese zusätzlichen Stunden müssen dann innerhalb von sechs Monaten durch Freizeit ausge­glichen werden. In einem Tarif­vertrag können allerdings auch andere Ausgleichs­zeiträume festgelegt werden. Die Ausweitung der Überstunden auf 10 Stunden Arbeit pro Tag gilt nicht für Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie dürfen grundsätzlich nicht länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dies dürfte regelmäßig auf Auszubildende zutreffen. 

Wie müssen Überstunden vergütet werden?

Die Vergütung von Überstunden ist gesetzlich nicht geregelt. Regelungen dazu finden sich häufig direkt im Arbeitsvertrag oder aber auch in den entsprechenden Tarifverträgen. Bei vielen Arbeit­gebern wird der Ausgleich von Überstunden heute durch Freizeit­aus­gleich beispielsweise über Arbeits­zeit­konten geregelt. Eine Regelung kann jedoch auch über die sogenannten Gleitzeitkonten erfolgen. Fehlt eine solche Regelung, heißt das aber nicht automa­tisch, dass Arbeit­nehmer kein Recht auf die Bezahlung oder den Ausgleich ihrer Überstunden haben, die Durchsetzung wird jedoch etwas komplizierter.

Kurz und bündig: 
  • Überstunden müssen nur geleistet werden, wenn dies auch vertraglich geregelt ist oder einer der genannten Sonderfälle greift.
  • Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet werden. Der Betriebsrat, soweit denn ein solcher vorhanden ist, muss beteiligt werden.
  • Gesetzlich dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten, kurzfristig auch 60 Stunden, aber nur bei entsprechender Ausgleichszeit. Ausnahme: Arbeitnehmer, die noch nicht 18 Jahre alt sind dürfen in jedem Fall nur maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. 
  • Vergütung und Freizeitausgleich sind gesetzlich nicht geregelt, müssen also vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vorab verhandelt bzw. vereinbart werden.
  • Es ist also rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu klären, welche Vergütung oder Freizeit der Arbeitnehmer im Gegenzug erhält. Ein Arbeitnehmer sollte seine Überstunden (Datum und Uhrzeit) schriftlich festhalten und sich die Anordnung der Überstunden immer schriftlich geben lassen, damit es nicht zu Missverständnissen oder Ärger mit dem Arbeitgeber kommen kann.
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