Uferstraße 2
35037 Marburg
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Rechtsgebiete

Rechtsanwältin Stephanie Dahmen bietet Ihnen Beratung und Vertretung in fast allen Rechtsgebieten an. Ihr besonderes Interesse gilt jedoch den nachfolgend aufgezählten Rechtsgebieten:

· Zwangsversteigerungsrecht
· Allgemeines Zivilrecht / Privatrecht
· Betreuungsrecht
· Nachlasspflegschaft
· Arbeitsrecht
· Internetrecht (z.B.: Abwehr unberechtigter Forderungen)


Zwangsversteigerungsrecht

Die Kanzlei bietet Gläubigern und Bietinteressenten an, sie in Zwangsversteigerungsterminen zu vertreten. Frau Rechtsanwältin Dahmen hat durch die Wahrnehmung mehrerer hundert Termine auf diesem Gebiet große Erfahrung gesammelt. Im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit hat sie sich mittlerweile auf die Wahrnehmung von Zwangsversteigerungsterminen spezialisiert. Über die Zeit hinweg hat sie verschiedene taktische Verfahrensstrategien entwickelt, die bei der Vertretung in Zwangsversteigerungsterminen je nach Bedarf eingesetzt werden können. Dies geschieht in der Absicht und mit der Zielsetzung, möglichst das angestrebte Meistgebot für den jeweiligen Auftraggeber zu erzielen. Darüber hinaus verfügt sie über weitreichende und gut funktionierende Kontakte zu überregional tätigen und ebenfalls auf Zwangsversteigerungsverfahren spezialisierte Immobilienunternehmen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Terminvertreter und Makler im jeweiligen Termin ist erforderlich, um optimale Ergebnisse erzielen zu können. Frau Dahmen wird ausschließlich für Gläubiger und Bietinteressenten tätig, d.h. Schuldner werden von ihr nicht vertreten. Wenn Sie Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren sind und einen Terminvertreter benötigen, können Sie einfach per E-Mail den Termin bei Frau Rechtsanwältin Dahmen anfragen. Eine Bestätigung erfolgt ebenfalls per E-Mail, so dass gleichzeitig eine bestimmte Sicherheit auf beiden Seiten eintritt. Eine Liste der Amtsgerichte, bei welchen eine Vertretung erfolgen kann, wird Ihnen auf Nachfrage gerne zugesandt. Bietinteressenten werden bei Bedarf in die Termine begleitet, vorab beraten und ggf. auch mit einer notariellen Bietungsvollmacht komplett vertreten.


Allgemeines Zivilrecht

Hierzu zählen alle gängigen Rechtsgebiete, wie z.B. das Miet-, Kauf- oder Reiserecht. Es kann neben der Beratung im konkreten Falle natürlich auch eine Vertretung vor Gericht erfolgen.


Betreuungsrecht

Hier können alle Fragen rund um die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung ausführlich erörtert werden. Welche Vorkehrungen sollte man wann treffen? Wen kann man bevollmächtigen und in welcher Form muss das geschehen? Wenn eine Betreuung erforderlich wird, kann diese von einer ehrenamtlichen Person oder auch von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin übernommen werden. Welcher Weg in der konkreten Situation angemessen ist, sollte auch frühzeitig diskutiert werden, damit diese Frage nicht zu Unstimmigkeiten führt.


Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft wird nach den Vorschriften der §§ 1960 ff. BGB angeordnet, wenn Erben unbekannt sind. Der Nachlasspfleger wird zum gesetzlichen Vertreter unbekannter Erben. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Verwaltung und Sicherung des Nachlasses sowie ggf. auch in der Ermittlung der Erben. Nachlasspfleger werden vom zuständigen Nachlassgericht ausgewählt und bestellt. Häufig werden Rechtsanwälte zu Nachlasspflegern bestellt.


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen, die vom abhängigen und unselbständigen Arbeitnehmer geleistet wird. Das Arbeitsrecht ist als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden und dient auch heute noch vornehmlich dem Schutz des Arbeitnehmers. Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag, den er mit dem Arbeitgeber schließt, regelmäßig das wichtigste Rechtsgeschäft, denn nach der Unterzeichnung stellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung. Es kann auch hier bei Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten eine Beratung sowie eine Vertretung vor Gericht erfolgen.


Internetrecht

Das Internetrecht, oder auch Onlinerecht genannt, befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einher gehen. Es stellt jedoch kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Oftmals treten Probleme auf, wenn z.B. unberechtigte Forderungen bei angeblicher Nutzung verschiedener Onlinedienste geltend gemacht werden oder Abmahnungen erfolgen, die keine rechtliche Grundlage besitzen. Hier muss schnell reagiert werden, damit unangenehme Folgen vermieden werden können.